solaranlagen

Was sich bei Solaranlagen 2023 ändert

2023 könnte das Jahr von Solaranlagen werden, denn der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen verbessert. Was sich bei Photovoltaikanlagen 2023 alles ändert und wie sich das auswirkt.

Wer die FAQs, sprich die häufig gestellten Fragen, liest in punkto Förderung und Ausbau von Photovoltaikanlagen, dürfte sich die Augen reiben. Das Finanzministerium hat sich da einiges einfallen lassen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat sich vieles verbessert, gerade für Photovoltaikanlagen. Das betrifft Steuern, Vergütungssätze bei Einspeisung und der Leistungsbegrenzung beim Solarstrom.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel seien steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut worden, so das Bundesfinanzministerium. Künftig lohnt es sich richtig, selbst Strom zu produzieren.

Die Änderungen:

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen wird ab dem 1. Januar 2023 abgeschafft, das heißt, wer sich eine entsprechende Anlage auf, an oder in der Nähe seines Eigenheims installieren lässt, zahlt auf die Lieferung, den Erwerb und die Installation keine Umsatzsteuer mehr – und das gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie  Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. Voraussetzung: Die maximale Leistung der Anlage beträgt höchstens 30 Kilowatt (kW) peak. Die Regelung gilt auch für Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden mit einer Leistung über 30 kW (peak), insbesondere auf größeren Mietshäusern.

Der Nullsteuersatz gilt laut Bundesfinanzministerium nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert und/oder installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen sei nicht möglich.

In der Regel fällt bei der Einspeisung von Strom künftig keine Umsatzsteuer mehr an. Etwas anderes gilt lediglich, wenn der Betreiber der Photovoltaikanlage auf die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet.

Steuererklärung

Künftig können sich normale, sprich private PV-Anlagenbetreiber wieder bei der Steuererklärung vom Lohnsteuerhilfevereine helfen lassen, weil sie nicht länger wegen ihrer Anlage Gewerbetreibende sind.

Übrigens, die neue Regelung gilt auch für den Austausch defekter PV-Anlagenkomponenten sowie die Erweiterung bestehender Module. Das gleich gilt für Balkonsolar.

Stromeinspeisung steuerfrei

Wer seinen Solarstrom einspeist, muss die entsprechenden Einnahmen nicht versteuern. Die Regelung gilt für entsprechende Anlagen auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW.

Höhere Vergütung bei Einspeisung

Wessen Anlage vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb ging, darf sich über höhere Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom freuen. Es gibt jetzt zwei unterschiedliche Tarife: Stromproduzenten, die den erzeugten Solarstrom weitgehend selbst verbrauchen, bekommen laut „Finanztest“ bis zu 8,2 Cent je Kilowattstunde (kWh) – und damit deutlich mehr als bislang. Stromproduzenten, die ihren Strom komplett ins öffentliche Netz einspeisen, bekommen bis zu 13 Cent je kWh. Allerdings müssen Stromproduzenten ihren Netzbetreiber im Startjahr das entsprechend mitteilen.

Leistungsbegrenzung aufgehoben

Wer eine kleinere Photovoltaikanlage (bis 7 kW) hat, muss sie nicht mehr auf 70 Prozent drosseln, diese 70-Prozent-Regelung ist für alle kleinere Anlagen ab dem 1. Januar 2023 abgeschafft.

Solaranlagenpflicht

In einigen Bundesländern gibt es ab Anfang 2023 eine sogenannte Solaranlagenpflicht, wie das Info-Portal Energie-Experten schreibt. Eine Solaranlagenpflicht gibt es in:

  • Baden-Württemberg

    „Ab 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Was als „grundlegend“ gilt, wurde im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle in einer Änderungsverordnung definiert.“

  • Berlin

    „Wer ab dem 1. Januar 2023 in Berlin ein neues Gebäude errichtet, muss die Solarpflicht beachten. Gemäß dem Berliner Solargesetz sind dann private Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, auf Neubauten eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und zu betreiben.“

  • Hamburg

    „Das Klimaschutzgesetz sieht eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf Hamburgs Dächern im Neubau vor, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 liegt.“ Bei Bestandsgebäuden gilt diese Gesetz ab 2025.

  • Hessen

    „In Hessen hat der Landtag am 16.11.2022 eine Novelle des Hessischen Energiegesetzes und der Hessischen Bauordnung beschlossen. Grundsätzlich soll nun ein Prozent der Landesfläche für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Damit wird erstmals ein Flächenziel für Photovoltaik formuliert.“

  • Niedersachsen

    „Neben der Solarpflicht für neue Nicht-Wohngebäude müssen die Dächer neu gebauter niedersächsischer Wohngebäude ab 2023 zumindest für die spätere Installation einer Photovoltaik-Anlage konzipiert werden.“

  • Rheinland-Pfalz

    „Bereits im September 2021 hat der Landtag in Rheinland-Pfalz die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten beschlossen. Die Pflicht gilt ab 2023 und schließt gewerbliche Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche und zu errichtende Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen ein.“

Bild: Rainer Saalfeld

Ein Kommentar “Was sich bei Solaranlagen 2023 ändert”

  • Gut zu wissen, dass sich Steuern und Vergütungssätze beim Solarstrom gebessert haben und dies auch weiterhin der Fall ist. Ich suche eine passende PV-Anlage für mein Dach. Am besten wende ich mich dafür an einen Fachmann, um die beste Solartechnik installieren zu lassen.

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

To top